Allgemeine Geschäftsbedingungen - STEUBEL Verwaltungsgesellschaft

Stand: November 2024

  • 1.1 Diese rechtlichen Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil aller mit der Firma STEUBEL Verwaltungsgesellschaft (im Folgenden STEUBEL Verwaltungsgesellschaft) geschlossenen Verträge und gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen. Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen durch den Vertragspartner - bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch STEUBEL Verwaltungsgesellschaft. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  • 1.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
  • 1.3 In mit STEUBEL Verwaltungsgesellschaft geschlossenen Verträgen enthaltene spezielle Regelungen, die den STEUBEL Verwaltungsgesellschaft AGB widersprechen, gehen diesen Vertragsregelungen der AGB vor. Im Übrigen bleibt die Gültigkeit der AGB hiervon unberührt.
  • 1.4 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft ist zu Änderungen seiner AGB zu jeder Zeit berechtigt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, werden diese zum Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist STEUBEL Verwaltungsgesellschaft berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.

  • 2.1 Aufträge können bei STEUBEL Verwaltungsgesellschaft telefonisch, per E-Mail, Fax, schriftlich oder durch Zusendung bzw. Übergabe eines Steuergerätes oder anderen elektronischen Gerätes eingereicht werden. Ein unterschriebenes Auftragsformular (Online-Auftrag oder PDF-Datei) ist zwingend erforderlich.
  • 2.2 Aufträge sind für STEUBEL Verwaltungsgesellschaft nur verbindlich, soweit STEUBEL Verwaltungsgesellschaft sie bestätigt oder dem Kunden durch Ausführung von Aufträgen nachkommt. Eine verspätete Reaktion durch uns, gilt ausdrücklich nicht als Bestätigung.
  • 2.3 Bei Werkverträgen mit STEUBEL Verwaltungsgesellschaft ist Gegenstand des Vertrags die Erbringung einer individuell vereinbarten Leistung. Dies umfasst insbesondere Reparaturen, den Austausch sowie spezifische Programmierungen, die auf die individuellen Anforderungen des Kunden zugeschnitten sind. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  • 2.4 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags werden ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden durchgeführt. Ohne eine solche Zustimmung ist STEUBEL Verwaltungsgesellschaft nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Parteien, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • 2.5 Soweit mit STEUBEL Verwaltungsgesellschaft geschlossene Verträge ganz oder teilweise den Zugriff auf Server von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft durch den Kunden oder durch Dritte über das Internet oder per sonstiger Datenfernübertragung zum Gegenstand haben, ist eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft vertraglich nicht geschuldet. STEUBEL Verwaltungsgesellschaft schuldet insoweit nur die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessenen und zumutbaren Bemühungen und Vorkehrungen, eine möglichst lückenlose Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server zu gewährleisten. Außerhalb des Einflussbereichs von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft liegende Umstände wie die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Übertragungswegen im Internet und in öffentlichen Leitungsnetzen sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.
  • 2.6 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Gerätes widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang des Gerätes beim Empfänger und der Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Informationspflichten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gerätes. Der Widerruf ist zu richten an: Fa. STEUBEL Verwaltungsgesellschaft , E-Mail: service@steubel.de, Tel: 030 - 69200535
  • 3.1 Widerrufsfolgen Nach einem wirksamen Widerruf sind beide Parteien verpflichtet, empfangene Leistungen zurückzugewähren. Sollten wir das empfangene Gerät nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, sind wir nicht verpflichtet, für den entstandenen Wertverlust aufzukommen. Dies gilt insbesondere, wenn das Steuergerät geöffnet wurde.
  • 3.2 Ausschluss des Widerrufs Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Reparatur oder zum Austausch von Steuergeräten, die nach Ihren individuellen Anforderungen bearbeitet oder programmiert wurden. Auch bei vollständig erbrachten Dienstleistungen entfällt das Widerrufsrecht, wenn die Leistungserbringung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde. Das Widerrufsrecht entfällt außerdem, wenn das Steuergerät durch irreversible Änderungen, wie Löschvorgänge oder Neukonfigurationen, nicht mehr in den Originalzustand versetzt werden kann.

  • 4.1 In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • 4.2 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft haftet nicht für Verzögerungen, die auch bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 4.3 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft erbringt ihre Leistungen ausschließlich als vollständige Auftragsausführung. Teilleistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart und schriftlich bestätigt. Dies erfolgt aus Fairness gegenüber dem Kunden, um sicherzustellen, dass die vereinbarte Leistung in vollem Umfang erbracht wird.

  • 5.1 Unsere Rechnungen können in Bar bei Abholung, per Überweisung, per Vorkasse oder per Nachnahme (zusätzliche Kosten) gezahlt werden. Andere Zahlungsmöglichkeiten kommen nur in Ausnahmesituationen und nur bei besonderer Vereinbarung in Betracht.
  • 5.2 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, bei Negativsalden des Kunden, unabhängig von abweichenden Vereinbarungen, ältere Forderungen vorrangig zu verrechnen.
  • 5.3 Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gelten für die Durchführung von Aufträgen die im Leistungsangebot von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft genannten Preisen, wie sie am Tag der Auftragserteilung auf Korrespondenz, Angeboten und Verträgen oder im Internet veröffentlicht sind.
  • 5.4 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft führt Preisänderungen nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden durch. Eine Anpassung der Preise wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung, bevor zusätzliche oder veränderte Leistungen erbracht werden.
  • 5.5 Alle angegebenen Preise beziehen sich auf die vereinbarten Leistungen im Rahmen des jeweiligen Auftrags. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als verbindlich.
  • 5.6 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf des Zahlungsziels ist STEUBEL Verwaltungsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  • 5.7 Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • 5.8 Bei Zahlungsverzug ist STEUBEL Verwaltungsgesellschaft berechtigt, vertragliche Leistungen zu sperren.
  • 5.9 Bei Zahlungsverzug ist STEUBEL Verwaltungsgesellschaft berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Verzugszinsen in angemessener Höhe zu berechnen. Das Recht, weitergehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt. Sollte der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich STEUBEL Verwaltungsgesellschaft das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und von einem vertraglich vereinbarten Pfandrecht Gebrauch zu machen, einschließlich der Verwertung der betreffenden Ware.
  • 5.10 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt STEUBEL Verwaltungsgesellschaft vorbehalten.
  • 5.11 Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder durch Widerspruch von der bezogenen Bank nicht eingelöst werden, berechnet STEUBEL Verwaltungsgesellschaft dem Kunden eine pauschale Gebühr von maximal Euro 3,00 zur Deckung der entstandenen Bank- und Verwaltungskosten. Unser Ziel ist es, diese Kosten so gering wie möglich zu halten, um Kunden in finanziellen Schwierigkeiten nicht zusätzlich zu belasten.

  • 6.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
  • 6.2 Die Gewährleistungsverpflichtung von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft erlischt soweit der Mangel auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als bei der ersten Reparatur. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt auch wenn eine fehlerhafte Inbetriebnahme (mangelhafter Selbsteinbau) bzw. nicht Beachtung von Vorschriften durch den Kunden oder Dritte vorliegt.
  • 6.3 Die Gewährleistungsverpflichtung von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt STEUBEL Verwaltungsgesellschaft. Gelingt die Nachbesserung aus von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch STEUBEL Verwaltungsgesellschaft fehlschlägt.
  • 6.4 Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • 6.5 Gewerbliche Kunden sind verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen und festgestellte Mängel umgehend schriftlich an STEUBEL Verwaltungsgesellschaft zu melden. Ein Gewährleistungsantrag kann nur nach Erfüllung dieser Prüf- und Meldepflicht gestellt werden.
  • 6.6 Alle Gewährleistungsansprüche verfallen zwölf Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt. Ist der Kunde Kaufmann und oder gehört der Reparaturgegenstand zum Gewerbebetrieb des Kunden, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

Die Haftung von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft gegenüber Kunden wird – soweit gesetzlich zulässig – nach folgenden Bestimmungen begrenzt:
  • 7.1 Die Haftung von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STEUBEL Verwaltungsgesellschaft nur bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Essential Obligations) und ausschließlich in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

  • 8.1 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gerätes zu.
  • 8.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt das Gerät nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten die Zahlung von einem Drittschuldner zu verlangen. Sollte das Gerät ein Verwertungserlös erbringen wird dies abzüglich der Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten angerechnet.
  • 8.3 Das vertragliche Pfandrecht kann auch aus früheren Verbindlichkeiten geltend gemacht werden, soweit Sie mit dem Schuldner im Zusammenhang stehen.

  • 9.1 Wünscht der Kunde die Reparatur eines Gerätes, kann er das defekte Gerät auf seine Kosten und Gefahr an STEUBEL Verwaltungsgesellschaft mit einem Paketdienstleister seiner Wahl senden. Er ist verpflichtet, aufgetretene Fehler, den Ablauf von Systemausfällen, Geräteausfälle und/oder sonstige Probleme (kurz: „Störungen“) so genau wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren hat er seine Adresse, und seine E-Mail Adresse möglichst unter Verwendung des Auftragsformulars von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft mitzuteilen.
  • 9.2 Der Kunde wird gebeten, das reparierte Gerät innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Reparatur-/Austauschkosten oder die Fertigstellung der Reparatur abzuholen oder den Rückversand zu veranlassen. Sollte eine längere Aufbewahrung erforderlich sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden können. Eine langfristige Aufbewahrung von Geräten ohne Abstimmung kann organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Daher werden Geräte nach einer angemessenen Zeit an gemeinnützige Projekte oder Recyclingprogramme übergeben, falls keine Rückmeldung erfolgt.
  • 9.3 Geräte bei denen ein Kostenvoranschlag oder ein Angebot abgelehnt wurde, werden je nach Aufwand im zusammengebauten oder zerlegten Zustand zurückgeliefert. Zusammenbau ist eine freiwillige Leistung. Eine Rechtspflicht diesbezüglich besteht nicht und ist auf Wunsch zu vergüten.
  • 9.4 Daten sind eigenverantwortlich durch den Kunden vor Zusendung des defekten Gerätes ordnungsgemäß unbedingt zu sichern. Ausführlichere Bestimmungen ist der Datenschutzvereinbarung der Firma STEUBEL Verwaltungsgesellschaft zu entnehmen.
  • 9.5 Die Kaufabwicklung und Kontaktaufnahme finden per Email und automatisierter Kaufabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kaufabwicklung angegebene Email-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft versandten Emails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern etc. sicherzustellen, dass alle von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft oder dessen Kaufabwicklungsdienstleistern zur Kaufabwicklung versandten Emails zugestellt werden können.
  • 9.6 Im Rahmen der Fehleranalyse, der Reparatur und der anschließenden Überprüfung kann es erforderlich sein, dass der Zustand des überlassenen Gerätes verändert wird. Wird die Reparatur auf Wunsch des Bestellers nicht durchgeführt, sind wir nicht verpflichtet, den Zustand des Gerätes bei Erhalt wiederherzustellen, wenn dies technisch nicht möglich oder nicht vertretbar ist.

  • 10.1 Ein Kostenvoranschlag stellt lediglich eine unverbindliche, fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.
  • 10.2 Im Falle von unerwarteten Mehrkosten wird der Kunde vorab informiert. Zusätzliche Arbeiten oder Kosten werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden durchgeführt.
  • 10.3 Im Falle einer Kündigung aufgrund einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags werden nur die bis dahin ausdrücklich vom Kunden genehmigten Arbeiten sowie tatsächlich angefallene, notwendige Auslagen wie Material- und Transportkosten berechnet.
  • 10.4 Für den Fall, dass es zu keinem Reparaturauftrag kommt, berechnen wir für die beauftragte kostenpflichtige Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Pauschale in Höhe von 39,00 € EUR zuzüglich Versandkosten, wenn nicht anders angegeben. Die Versendung der zu reparierenden Ware an den Besteller erfolgt in diesem Fall erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrags auf unserem Konto.
  • 10.5 Die Kosten für einen Kostenvoranschlag fallen auch dann an, wenn die Reparatur des Gerätes fehlschlägt.

  • 11.1 Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist ausschließlich die in der Kaufabwicklung STEUBEL Verwaltungsgesellschaft angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
  • 11.2 Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware nach dem einen erfolglosen Zustellungsversuch und bei Nichtabholung des Paketes im angegebenen Paketshop an STEUBEL Verwaltungsgesellschaft zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die erfolglosen Zustellungsversuche nicht zu vertreten hat.
  • 11.3 Der Versender ist einverstanden, dass Pakete – nach erfolglosem ersten Zustellversuch bei dem Empfänger – bei einer im Haushalt oder Geschäft des Empfängers anwesenden Person, bei einem Nachbarn des Empfängers oder in einem nahe gelegenen UPS PaketShop zugestellt werden dürfen (alternative Zustellung), es sei denn, dass nach den konkreten Umständen begründete Zweifel daran bestehen, dass die alternative Zustellung den Interessen des Versenders oder Empfängers entspricht. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Der Empfängerwird mittels einer Benachrichtigungskarte über die alternative Zustellung informiert.
  • 11.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Für gewerbliche Kunden geht die Gefahr beim Versand mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder eine sonstige beauftragte Transportperson am Geschäftssitz von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft über. Wir verwenden grundsätzlich geeignete Verpackungen, um die Ware bestmöglich zu schützen.
  • 11.5 Sendet der Kunde sein Gerät zum Zwecke einer Reparatur selbst ein, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die verwendete Verpackung den Verpackungsvorschriften der Transportunternehmen entspricht. Der Versender ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum anderen den die Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Paketen kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. In keinem Fall hat der Kunde das Recht auf Zurücksendung seiner eingereichten Verpackung, auch nicht, wenn es sich bei dieser um eine Originalverpackung des Gerätes handelt.
  • 11.6 Bei Abholung eines Gerätes zum Zwecke der Reparatur, besteht keine Haftung für die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Inhalts.
  • 11.7 Gegenüber Unternehmern gelten alle vereinbarten Lieferfristen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung, sofern STEUBEL Verwaltungsgesellschaft ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten ist.
  • 11.8 Verpackungen: Wir nehmen Verpackungen unserer Produkte freiwillig zurück und sorgen für deren Wiederverwendung oder umweltgerechte Entsorgung. Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit uns in Verbindung: Fa. STEUBEL Verwaltungsgesellschaft, E-Mail: service@steubel.de, Tel: 030 - 69200535.

  • 12.1 Der Kunde sichert zu, dass die an STEUBEL Verwaltungsgesellschaft mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, STEUBEL Verwaltungsgesellschaft jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
  • 12.2 Name und postalische Anschrift des Kunden.
  • 12.3 Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain.
  • 12.4 Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.

  • 13.1 Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit kann STEUBEL Verwaltungsgesellschaft Informationen von anerkannten Auskunfteien einholen. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
  • 13.2 STEUBEL Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, zur Bonitätsprüfung und Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Kunden relevante Informationen von zuverlässigen und anerkannten Auskunfteien oder Partnerunternehmen einzuholen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und dient der Absicherung der Geschäftsbeziehung.

  • 14.1 Es gilt das Recht des Landes, in dem STEUBEL Verwaltungsgesellschaft seinen Geschäftssitz hat. Gerichtsstand ist ebenfalls der Geschäftssitz von STEUBEL Verwaltungsgesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  • 15.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende, gesetzeskonforme Regelung gelten.